Die Struktur von Z.WO
Wir haben vier offizielle Genossenschaftsorgane:
- Vorstand
- Aufsichtrat
- Belegungsausschuss
- Mitgliederversammlung
Darüber hinaus organisieren wir uns in unseren Wohnprojekten mit Soziokratie 3.0. und unterschiedlichen Workshopformaten, um transparent und partizipativ zusammenzuarbeiten.
Alle übergeordneten Entscheidungen trifft der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Mitgliederversammlung
Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Das ist in der Satzung festgelegt. Hier werden alle Mitglieder über das vergangene Geschäftsjahr informiert und die wesentlichen Beschlüsse der Genossenschaft gefasst.
Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat und bestätigt auf Vorschlag des Aufsichtsrats den Vorstand.
Dr. Nicholas Pascoe (Vorsitzender)
Martin Franz
Martina Pascoe
Der Belegungsausschuss setzt sich aus Mitgliedern der einzelnen Wohnprojekte bei Z.WO zusammen. Er entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und die Vergabe von freien Wohnungen. Jeder Mitgliedsantrag geht in den Belegungsausschuss. Dieser spricht dann im positiven Falle eine Empfehlung zur Aufnahme und veröffentlicht diese in der betreffenden Hausgemeinschaft. Diese hat eine Widerspruchsfrist von 10 Tagen. Danach empfiehlt der Belegungsausschuss dem Vorstand die Aufnahme des Antragsstellers.
Mitglieder des Belegungsausschusses:
Ricarda Faupel
Rebekka Dahl
Jens Harloff
Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und vertritt sie nach außen. Z.WO hat eine Hauptamtliche Vorständin und zwei ehrenamtliche Vorstände. Mitglieder des Vorstandes:
Carolin Holzer
Andrea Schemm
Robin Kuppler
Die Genossenschaftsprinzipien im Überblick
Doppelcharakter: | Die Genossenschaft ist sowohl Wirtschaftsunternehmen als auch Sozial- und Kulturgemeinschaft. |
Identitätsprinzip: | Träger und Nutzer der Genossenschaftsleistung sind identisch. |
Demokratieprinzip: |
Jedes Mitglied hat eine Stimme unabhängig von seinem Kapitaleinsatz. |
Förderprinzip: | Zweck ist vor allem die Mitgliederförderung, nicht der Dienst an Dritten. |
Nutzungsprinzip: | Eine Genossenschaft dient nicht der Kapitalmehrung, sondern der Sicherung preiswerter Dienste; daher wird der Überschuss nicht nach Kapitaleinsatz, sondern bezüglich der Nutzung (das heißt Verbilligung der Dienste) an die Mitglieder verteilt. Darüber hinaus können bis maximal 4 Prozent einer Beteiligung an den Gewinnen ausgeschüttet werden. |
Solidaritätsprinzip: | Der Zusammenschluss dient und fördert die wechselseitige Unterstützung, beispielsweise durch gemeinsame Haftung, gemeinsame Verantwortung und gemeinsame Arbeit. |