WARUM GENOSSENSCHAFT
Warum ist Z.WO eine Genossenschaft?
Der rechtliche Rahmen der Genossenschaft ist die ideale Grundlage, um sich Räume, Flächen und eine gemeinsame Infrastruktur zu teilen. Wie aktiv Du dich in die Gemeinschaft einbringst, kannst du selbst entscheiden. Die Vorteile liegen für uns auf der Hand:
- Gemeinsame Dinge ermöglichen, die Du alleine nicht schaffst.
- Demokratische Strukturen Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung, unabhängig von der Höhe der gezeichneten Anteile.
- Dauerhaft sicheres und bezahlbares Wohnen Kostenmiete (= Zins/Tilgung, Instandhaltung und Verwaltung), geringe Nebenkosten
- „Mieter*in im eigenen Haus“ lebenslanges Wohnrecht, unkündbare Wohnung
Was ist der Unterschied zu Miete oder Wohneigentum?
Genossenschaftliches Wohnen vereint die Vorteile des Wohnens zur Miete mit denen des Wohneigentums. Genossenschaftsmitglieder besitzen ein Dauernutzungsrecht und sind deshalb unkündbar (es sei denn, sie verstoßen grob gegen die Regeln der Genossenschaft). Also keine Luxussanierung oder Kündigung wegen Eigenbedarf! Gleichzeitig kannst Du jederzeit kündigen und bekommst Deine Anteile wieder ausgezahlt.
Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, mit ein paar wesentlichen Unterschieden. In einer Wohnungsbaugenossenschaft sind die Bewohner*innen eines Hauses die
Eigentümer*innen. Der primäre Zweck ist das Wohnen, dafür kann eine Wohnungsbaugenossenschaft ein existierendes Haus kaufen oder neu Bauen. Die Bewohner*innen sind Eigentümer*innen und Mieter*innen gleichzeitig.
Kann die Satzung geändert werden?
Ja, die Satzung kann entsprechend der Mehrheitsverhältnisse jederzeit von der Mitgliederversammlung geändert werden. Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht, unabhängig von der Höhe der eingezahlten Anteile. Allerdings sind grundlegende Änderungen immer mit sehr hohen Zustimmungen verbunden, sodass eine langfristige Sicherung der Ziele gegeben ist.
MITMACHEN UND UNTERSTÜTZEN
Wer kann mitmachen bei Z.WO?
Alle Personen können mitmachen! Z.WO ist keine geschlossene Wohnungsgenossenschaft. Wir nehmen weiterhin Mitglieder auf und freuen uns über Dein Interesse! Schreib uns einfach an: info@z-wo.de
Was kostet die Mitgliedschaft?
Um Mitglied zu werden musst Du zehn Pflichtanteile à 100 EUR (=1.000 EUR) erwerben. Die Pflichtanteile werden bei Austritt satzungsgemäß zurückerstattet.
Was muss ich tun, wenn ich bei Z.WO wohnen möchte?
Zunächst nimmst du an einer unserer Info-Veranstaltungen, einem Stammtisch, sowie einem Onboarding teil, damit Du uns und wir dich besser kennenlernen. Danach kannst Du die Aufnahme beantragen. Fülle den Aufnahmeantrag aus und sende diese unterschrieben per Post an uns zurück. (WICHTIG: Die Mitgliedschaft wird nur mit der Originalunterschrift gültig.)
Nachdem der Belegungsausschuss über deinen Beitritt entschieden hat und der Vorstand zustimmt, bekommst Du eine Benachrichtigung über die Aufnahme bei Z.WO.
Anschließend überweist Du die Pflichtanteile (1.000,-€) und mögliche weitere Anteile auf das Konto von Z.WO. Die Kontoverbindung findest Du auf dem Aufnahmeantrag.
Bitte beachten: Wir benötigen zwingend die Originalunterschrift auf dem Aufnahmeantrag. Zusendungen per Fax oder per E-Mail sind ungültig!
Welche Formen der Mitgliedschaft gibt es?
Wenn Du in eine Wohnung von Z.WO einziehen möchtest, wirst Du ordentliches Mitglied. Um Mitglied zu werden, musst Du 10 Genossenschaftsanteile á 100,-€ ( = 1.000,- €) erwerben. Als ordentliches Mitglied zeichnest Du pro qm Wohnfläche Deiner Wohnung und anteilig für die Gemeinschaftsflächen weitere Anteile (siehe „Wohnen bei Z.WO“).
Wenn Du Z.WO unterstützen möchtest, kannst Du investierendes Mitglied werden. Als investierendes Mitglied musst Du ebenfalls Pflichtanteile im Wert von 1.000,-€ erwerben, um Mitglied zu werden. Darüberhinaus kannst Du weitere Anteile zeichnen um uns zu unterstützen. Deine Anteile werden von Z.WO verzinst.
Ist die Mitgliedschaft vererbbar?
Nein. Vererbbar sind lediglich die eingezahlten Genossenschaftsanteile, die den gesetzlichen Vorgaben des Erbrechts oder der testamentarischen Verfügung unterliegen. Die Genossenschaftsanteile gehen auf die Erbenden über. Einen Anspruch auf die Wohnung haben sie nicht.
Ausnahme: mitwohnende Kinder/Lebenspartner*innen/Ehepartner*innen haben Anspruch auf die Wohnung. Sie müssen spätestens dann Mitglied der Genossenschaft werden. Nicht mit in der Wohnung lebende Kinder werden im Erbfall vorrangig vom Belegungsausschuss berücksichtigt.
Können Minderjährige Mitglied werden?
Ja, in diesem Fall schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag mit der Z.WO ab.
Welche formalen Rechte habe ich als Genossenschaftsmitglied?
Als Z.WO-Mitglied bestimmst Du auf der Mitgliederversammlung per Beschluss über die weiteren Weichenstellungen der Geschäftspolitik mit. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht, mit dem die Personen des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Belegungsausschuss gewählt wird.
Kann ich die Genossenschaft verlassen?
Ein Austritt aus der Genossenschaft ist selbstverständlich möglich. Hierzu muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen. Z.WO muss die gezeichneten Anteile binnen 48 Monaten zum Nominalwert zurückzahlen.
WOHNEN BEI Z.WO
Wie werden die Wohnungen vergeben?
Die Wohnungen im Projekt Heiligkreuz-Viertel in Mainz werden nach Kriterien, die der Belegungsausschuss in seiner Geschäftsordnung definiert hat, vergeben.
Müssen alle Personen, die zusammen in eine Wohnung ziehen möchten, Mitglied der Genossenschaft sein?
Alle volljährigen Bewohner*innen müssen Mitglied der Genossenschaft werden.
Wann muss ich wie viel zahlen?
Bei Eintritt in Z.WO müssen 10 Pflichtanteile á 100,-€ erworben werden. Durch die Zeichnung weiterer wohnungsbezogener Anteile wird dann der Hausbau anteilig finanziert. Diese Anteile entsprechen dem Eigenkapital, das für die Genossenschaft notwendig ist, um ein Baudarlehen zu erhalten. Die Höhe ist vom Finanzierungsvertrag mit der Bank abhängig. Auch die wohnungsbezogenen Anteile müssen zeitnah eingezahlt werden. Pro qm Wohnfläche (inkl. Gemeinschaftsflächen) müssen folgende Beträge eingezahlt werden:
• in geförderten Wohnungen für niedrige Einkommen 950,-€/qm
• für mittlere Einkommen 1250,-€/qm
• für die frei finanzierten Wohnungen 1.350,- €/qm.
Ab dem Zeitpunkt des Einzugs fällt ein monatliches Nutzungsentgelt (Kostenmiete) an.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich ausziehe?
Die eingezahlten Genossenschaftsanteile werden im Falle eines Auszugs aus der jeweiligen Wohnung grundsätzlich in der gleichen Höhe, also zum Nominalwert, zurückerstattet. Das monatliche Nutzungsentgelt wird nicht zurückerstattet.
Kann ich mich auch ohne das nötige Eigenkapital bei Z.WO beteiligen?
Jein. Wer nicht über das nötige Eigenkapital verfügt, um die entsprechenden Genossenschaftsanteile zu erwerben, kann einen Kredit aufnehmen. Es gibt z.B. einen Kredit von der KfW, der ausdrücklich dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen dient. Voraussetzung der Kreditvergabe ist jedoch wiederum ein gewisses Eigenkapital. Die jeweiligen Konditionen werden von der Hausbank festgelegt. Auch von der ISB gibt es spezielle Förderkredite für den Erwerb von selbstgenutzten Genossenschaftsanteilen. Wir sind in Gesprächen mit unterschiedlichen Ansprechpartnern, um die Modalitäten für unsere Mitglieder zu klären.
Wie hoch ist das Nutzungsentgelt (Miete)?
Das Nutzungsentgelt stellt eine Kostenmiete dar, es wird kein Profit erwirtschaftet. Für geförderte Wohnungen für niedrige Einkommen sind 6,80 €/qm und für mittlere Einkommen 7,70€/qm gesetzlich festgelegt. Für die frei finanzierten Wohnungen liegt die Miete bei 14,50€/qm.
Kann das Nutzungsentgelt (Miete) steigen?
Das Ziel ist ein sehr langfristig gleichbleibendes und nach Tilgung der Kredite auch etwas sinkendes Nutzungsentgelt. Beeinflussende Faktoren sind Zinsen für laufende Kredite und Nebenkosten. Das Nutzungsentgelt deckt ausschließlich die anfallenden Betriebskosten und Rücklagen. Niemand erwirtschaftet hiermit Gewinn!
Verringert sich das Nutzungsentgelt, wenn die Kredite abbezahlt sind?
Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung, also auch Du. Mit zunehmendem Alter eines Gebäudes steigen generell die Unterhaltskosten, das Nutzungsentgelt wird so kalkuliert, dass Rücklagen gebildet werden.
Ist eine Untervermietung/Zwischenvermietung möglich?
Grundsätzlich ist eine Untervermietung/Zwischenvermietung nicht vorgesehen. In besonderen Fällen kann die Genossenschaft über mögliche Optionen entscheiden. Nimm hierzu bitte Kontakt zum Vorstand auf!
Was passiert, wenn ich ausziehe?
Die Anteile werden Dir fristgerecht zurückgezahlt oder auf Wunsch in investierende Anteile umgewandelt. Freie Wohnungen werden grundsätzlich über den Belegungsausschuss der Z.WO an neue Bewohner*innen vergeben.
Müssen mitwohnende Kinder, wenn sie volljährig werden, Anteile erwerben?
Keiner muss Mitglied werden, solange kein eigenes Mietverhältnis besteht. Die Mitgliedschaft ist allerdings wünschenswert. Diese kann auch schon vor Erreichen der Volljährigkeit beantragt werden.
Weitere Infos zum Thema „Mitwohnen“ findest du hier.
WOHNUNGEN UND GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN
Was sind Cluster Wohnungen?
Die sogenannte Clusterwohnung ist eine „WG deluxe“, ein Großhaushalt mit mehreren Kleinwohnungen. Jede*r Bewohner*in hat sein ein eigenes Zimmer/ Apartment. Zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer für alle im Cluster zusammen.
Anders als bei einer WG, verfügt jedes Zimmer/Apartment mindestens über Bad und Kochnische. Diese Gestaltung lässt ein Maximum an gemeinschaftlichem Leben zu und ermöglicht zugleich den Rückzug in die eigene komplette Wohnung.
Weitere Infos zum Cluster findest du hier.
Warum brauchen wir Gemeinschaftsräume und -Flächen?
Wir sind überzeugt davon, dass wir nicht für jede mögliche Nutzung Raum in unseren eigenen Wohnungen auf „Vorrat“ halten müssen. Z.B. ein Gästezimmer, das einen Großteil der Zeit leerstehen würde.
Wenn jede*r ein paar Quadartmeter in den „Gemeinschaftstopf“ legt, können wir mit diesen Flächen gemeinsam sehr vielfältige Nutzungsangebote schaffen , was wir als einzelne niemals könnten. So können wir unsere individuellen Wohnungen so groß bauen, wie wir sie für das tägliche gute Leben brauchen und unnötigen Flächenverbrauch reduzieren.
Und wir meinen: Gemeinschaft braucht Anlässe und Gelegenheiten. Durch die gemeinschaftliche Nutzung der alltäglichen Infrastruktur, wie z.B. des Waschsalons, der Werkstatt etc. bleiben wir im Alltag ganz selbstverständlich im Kontakt miteinander.
Und für die gemeinschaftlichen Aktivitäten, die wir auch bei diesen Gelegenheiten verabreden, haben wir genügend Raum auf unserer Dachterasse, dem Gemeinschaftsraum und dem Hof. Lebendige Gemeinschaft braucht Raum.
Z.WO eG – zusammen wohnen
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