Warum Genossenschaft
- Gemeinsame Dinge ermöglichen, die der Einzelne nicht schafft
- Demokratische Strukturen Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung, unabhängig von der Höhe der gezeichneten Anteile.
- Dauerhaft sicheres und bezahlbares Wohnen Kostenmiete (= Zins/Tilgung, Instandhaltung und Verwaltung), geringe Nebenkosten
- "Mieter im eigenen Haus" lebenslanges Wohnrecht, unkündbare Wohnung
Genossenschaftliches Wohnen vereint die Vorteile des Wohnens zur Miete mit denen des Wohneigentums. Genossenschaftsmitglieder besitzen ein Dauernutzungsrecht und sind deshalb unkündbar (es sei denn, sie verstoßen grob gegen die Regeln der Genossenschaft). Also keine Luxussanierung oder Kündigung wegen Eigenbedarf! Gleichzeitig kannst Du jederzeit kündigen und bekommst Deine Anteile wieder ausgezahlt.
Ja, die Satzung kann entsprechend der Mehrheitsverhältnisse jederzeit von der Mitgliederversammlung geändert werden. Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht, unabhängig von der Höhe der eingezahlten Anteile. Allerdings sind grundlegende Änderungen immer mit sehr hohen Zustimmungen verbunden, sodass eine langfristige Sicherung der Ziele gegeben ist.
Mitmachen und Unterstützen
Jeder kann mitmachen! Z.WO ist keine geschlossene Wohnungsgenossenschaft. Wir nehmen weiterhin Mitglieder auf und freuen uns über Dein Interesse! Schreib uns einfach an: info@z-wo.de
Um Mitglied zu werden muss jeder zehn Pflichtanteile à 100 EUR (=1.000 EUR) erwerben. Die Pflichtanteile werden bei Austritt satzungsgemäß zurückerstattet.
Du nimmst an einer unserer Info-Veranstaltungen, einem Stammtisch und einem Onboarding teil.
Danach kannst Du die Aufnahme beantragen. Fülle den Aufnahmeantrag aus und sende diese unterschrieben per Post an uns zurück.
(WICHTIG: Die Mitgliedschaft wird nur mit der Originalunterschrift gültig.)
Nachdem der Belegungsausschuss über deinen Beitritt entschieden hat und der Vorstand zustimmt, bekommst Du eine Benachrichtigung über die Aufnahme bei Z.WO.
Anschließend überweist Du die Pflichtanteile (1.000,-€) und mögliche weitere Anteile auf das Konto von Z.WO. Die Kontoverbindung findest Du auf dem Aufnahmeantrag.
Details und die Formulare findest du hier: Mitmachen & Unterstützen
Bitte beachten: Wir benötigen zwingend die Originalunterschrift auf dem Aufnahmeantrag. Zusendungen per Fax oder per E-Mail sind ungültig!
Wenn Du in eine Wohnung von Z.WO einziehen möchtest, wirst Du ordentliches Mitglied. Um Mitglied zu werden, musst Du 10 Genossenschaftsanteile á 100,-€ ( = 1.000,- €) erwerben. Als ordentliches Mitglied zeichnest Du außerdem pro qm Wohnfläche Deiner Wohnung zwischen 900,- € und 1.300,-€. Die 1.000,-€ Pflichtanteile werden hier angerechnet. Zusätzlich müssen Anteile für die Gemeinschaftsflächen aufgenommen werden. Details findest du hier: Mitmachen & Unterstützen
Wenn Du Z.WO unterstützen möchtest, kannst Du investierendes Mitglied werden. Als investierendes Mitglied musst Du ebenfalls Pflichtanteile im Wert von 1.000,-€ erwerben, um Mitglied zu werden. Darüberhinaus kannst Du weitere Anteile zeichnen um uns zu unterstützen. Deine Anteile werden von Z.WO verzinst.
Ausnahme: mitwohnende Kinder/ Lebensparter/Ehepartner haben Anspruch auf die Wohnung. Sie müssen spätestens dann Mitglied der Genossenschaft werden. Nicht mit in der Wohnung lebende Kinder werden im Erbfall vorrangig vom Belegungsausschuss berücksichtigt.
Ja, in diesem Fall schließen die Erziehungsberechtigten den Vertrag mit der Z.WO ab.
Als Z.WO-Mitglied bestimmst Du auf der Mitgliederversammlung per Beschluss über die weiteren Weichenstellungen der Geschäftspolitik mit. Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht, mit dem die Personen des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Belegungsausschuss gewählt wird.
Ein Austritt aus der Genossenschaft ist selbstverständlich möglich. Hierzu muss eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen. Z.WO muss die gezeichneten Anteile binnen 48 Monaten zum Nominalwert zurückzahlen.
Wohnen bei Z.WO
Die Wohnungen im Projekt Heiligkreuz-Viertel in Mainz werden nach Kriterien, die der Belegungsausschuss in seiner Geschäftsordnung definiert hat, vergeben.
Alle volljährigen Bewohner_Innen müssen Mitglied der Genossenschaft werden.
Am 17. Januar 2019 haben wir den Zuschlag für einen Teil des Baufeldes 11 im Heiligkreuz-Viertel in Mainz bekommen. Anfang Juni 2020 haben wir das Grundstück gekauft und den Bauantrag eingereicht. Je nach Dauer des Baus rechnen wir mit unserem Einzug Ende 2023.
Bei Eintritt in Z.WO müssen 10 Pflichtanteile á 100,-€ erworben werden. Durch die Zeichnung weiterer wohnungsbezogener Anteile wird dann der Hausbau anteilig finanziert. Diese Anteile entsprechen dem Eigenkapital, das für die Genossenschaft notwendig ist, um ein Baudarlehen zu erhalten. Die Höhe ist vom Finanzierungsvertrag mit der Bank abhängig. Auch die wohnungsbezogenen Anteile müssen zeitnah eingezahlt werden.
Pro qm Wohnfläche (inkl. Gemeinschaftsflächen) müssen folgende Beträge eingezahlt werden:
• in geförderten Wohnungen für niedrige Einkommen 900,-€/qm
• für mittlere Einkommen 1200,-€/qm
• für die frei finanzierten Wohnungen 1.300,- €/qm.
Ab dem Zeitpunkt des Einzugs fällt ein monatliches Nutzungsentgelt (Kostenmiete) an.
Die eingezahlten Genossenschaftsanteile werden im Falle eines Auszugs aus der jeweiligen Wohnung grundsätzlich in der gleichen Höhe, also zum Nominalwert, zurückerstattet. Das monatliche Nutzungsentgelt wird nicht zurückerstattet.
Das Nutzungsentgelt stellt eine Kostenmiete dar, es wird kein Profit erwirtschaftet. Für geförderte Wohnungen für niedrige Einkommen sind 6,80 €/qm und für mittlere Einkommen 7,70€/qm gesetzlich festgelegt. Für die frei finanzierten Wohnungen planen wir ca 14,-€/qm.
Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung, also auch Du. Mit zunehmendem Alter eines Gebäudes steigen generell die Unterhaltskosten, das Nutzungsentgelt wird so kalkuliert, dass Rücklagen gebildet werden.
Grundsätzlich ist eine Untervermietung/Zwischenvermietung nicht vorgesehen. In besonderen Fällen kann die Genossenschaft über mögliche Optionen entscheiden. Nehmt hierzu bitte Kontakt zum Vorstand auf!
Die Anteile werden Dir fristgerecht zurückgezahlt oder auf Wunsch in investierende Anteile umgewandelt. Freie Wohnungen werden grundsätzlich über den Belegungsausschuss der Z.WO an neue BewohnerInnen vergeben.
Keiner muss Mitglied werden, solange kein eigenes Mietverhältnis besteht. Die Mitgliedschaft ist allerdings wünschenswert. Diese kann auch schon vor Erreichen der Volljährigkeit beantragt werden.
Wohnungen und Gemeinschaftsflächen
Die sogenannte Clusterwohnung ist eine "WG deluxe", ein Großhaushalt mit mehreren Kleinwohnungen. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer/ Apartment. Zusätzlich gibt es Gemeinschaftsräume wie Küche, Wohnzimmer für alle im Cluster zusammen.
Anders als bei einer WG, verfügt jedes Zimmer/Apartment mindestens über Bad und Kochnische. Diese Gestaltung lässt ein Maximum an gemeinschaftlichem Leben zu und ermöglicht zugleich den Rückzug in die eigene komplette Wohnung.
Weitere Infos zum Cluster findest du hier.
Wir sind überzeugt davon, dass wir nicht für jede mögliche Nutzung Raum in unseren eigenen Wohnungen auf "Vorrat" halten müssen. Z.B. ein Gästezimmer, das einen Großteil der Zeit leerstehen würde.
Wenn jeder ein paar Quadartmeter in den "Gemeinschaftstopf" legt, können wir mit diesen Flächen gemeinsam sehr vielfältige Nutzungsangebote schaffen , was wir als einzelne niemals könnten. So können wir unsere individuellen Wohnungen so groß bauen, wie wir sie für das tägliche gute Leben brauchen und unnötigen Flächenverbrauch reduzieren.
Und wir meinen: Gemeinschaft braucht Anlässe und Gelegenheiten. Durch die gemeinschaftliche Nutzung der alltäglichen Infrastruktur, wie z.B. des Waschsalons, der Werkstatt etc. bleiben wir im Alltag ganz selbstverständlich im Kontakt miteinander.
Und für die gemeinschaftlichen Aktivitäten, die wir auch bei diesen Gelegenheiten verabreden, haben wir genügend Raum auf unserer Dachterasse, dem Gemeinschaftsraum und dem Hof. Lebendige Gemeinschaft braucht Raum.