Beherbergungsabgabe der Stadt Mainz
Seit dem 1. Juli 2026 erhebt die Stadt Mainz eine Beherbergungsabgabe (umgangssprachlich „Bettensteuer“) auf alle entgeltlichen Übernachtungen. Das betrifft alle Beherbergungsbetriebe in Mainz – und damit auch unsere Gästezimmer und Appartements. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Abgabe von unseren Gästen einzuziehen und an die Stadt abzuführen.
Wie wird die Abgabe berechnet?
Die Höhe richtet sich nach dem Übernachtungspreis pro Person und Nacht – also dem Zimmerpreis geteilt durch die Anzahl der Gäste. Je nachdem, in welche Preisstufe dieser Betrag fällt, gilt ein fester Satz pro Person und Nacht:
| Preis pro Person und Nacht | Abgabe pro Person und Nacht |
|---|---|
| bis 20,00 € | keine Abgabe |
| über 20,00 € bis 50,00 € | 2,00 € |
| über 50,00 € bis 100,00 € | 3,00 € |
| über 100,00 € bis 200,00 € | 4,00 € |
| über 200,00 € | 5,00 € |
Die Beherbergungsabgabe enthält keine Mehrwertsteuer und wird auf deiner Rechnung separat ausgewiesen. Nebenleistungen wie Reinigung oder Wäschepaket zählen nicht zur Berechnung.
Beispiel: Appartement für 75 € pro Nacht, belegt mit 2 Personen → 37,50 € pro Person und Nacht → 2,00 € Abgabe pro Person und Nacht.
Bezahlung
Die Beherbergungsabgabe bezahlst du bei deiner Ankunft in bar vor Ort.
Bei Fragen rund um die Abgabe oder deinen Aufenthalt sind wir gerne für dich da: gast@z-wo.de
Grundlage: Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe. Weitere Informationen hier.